Beiträge zu den GKV Krankenkassen
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten die versicherten Personen Dienst- und Sachleistungen, ohne dafür finanzielle Mittel vorlegen zu müssen. Eine Ausnahme sind die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen in Form der quartalsweise zu entrichtenden Praxisgebühr von derzeit 10 Euro.
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Es besteht eine direkte Abrechnungsebene zwischen der Versicherungsgesellschaft und den jeweiligen Vertragspartnern, wie beispielsweise Ärzte, Zahnärzte und Apotheken. Der Patient ist von der Abwicklung der Rechnung nicht betroffen, dies kann sowohl als Nachteil als auch als Vorteil angesehen werden. |
Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird die Höhe des Einkommens angegeben bis zu welcher die prozentual eingeforderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden.
Die jeweilige Höhe der Beiträge zur GKV Krankenkassen ist abhängig von der jeweiligen Höhe des Beitragsatzes. Liegt der Verdienst über dieser Beitragsbemessungsgrenze, so wird kein Beitrag mehr abgezogen.
Die Beitragsbemessungsgrenze hat demzufolge nichts mit der privaten Krankenversicherung zu tun, sie ist nur für gesetzlich und freiwillig Versicherte von Wichtigkeit, da darauf die maximalen Beiträge zu GKV Krankenkassen bezogen werden.
Ab Januar 2009 wurde für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitliche Beitragssatz von 15,5% erhoben, der im Juli 2009 auf 14,9% abgesenkt wurde. Zwar zahlen alle gesetzlich Versicherten ab 2009 den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung, jedoch variieren die Leistungen und Sparmöglichkeiten der angebotenen Tarife. Auch werden einige Krankenkassen ab 2010 unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge verlangen.
Die Beitragshöhe der Zusatzbeiträge und der Leistungsumfang sind die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Krankenkasse. Finden Sie die für Ihr Bundesland günstigste GKV durch online Vergleich der Leistungen und Zusatzbeiträge zu den GKV Krankenkassen.
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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung anlegen und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.
