Was man über die freiwillige gesetzliche Krankenkasse wissen sollte. Hier kann man einen Überblick über die freiwillige gesetzliche Krankenkasse (GKV) und ein Angebot zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erhalten.
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Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Personen die nicht per Gesetz verpflichtet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen in die freiwillige gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wechseln. Ärzte und Zahnärzte im Angestelltenverhältnis haben bei einem bestimmten Jahresmindesteinkommen in der Regel dieselben Möglichkeiten.

Überschreitet das Bruttoeinkommen die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, entfällt die Versicherungspflicht und der Arbeitnehmer kann entweder in die freiwillige gesetzliche Krankenkasse wechseln, also im Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.


Für einen gesetzlich festgelegten Personenkreis besteht in der Regel per Gesetz die Pflicht sich in der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Beispiele hierfür wären:

Ausnahmen vom Grundsatz der Pflichtversicherung bestehen in der Regel bei geringfügiger Beschäftigung, bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze und bei bestimmten Personenkreisen. So beispielsweise bei Beamten und Auszubildenden im öffentlichen Dienst, diese sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für diese Gruppe gibt es ein eigenständiges System, welches sie unterstützt (Beamten Krankenversicherung).
In der Regel sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen bzw. mit eigenem Einkommen, welches eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.

Ab 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz, jedoch variieren die Leistungen und Sparmöglichkeiten der angebotenen Tarife. Auch erheben manche Krankenkassen seit 2015 Zusatzbeiträge. Ein Vergleich der Leistungen, Sparmöglichkeiten und Zusatzbeiträge hilft die optimale freiwillige gesetzliche Krankenkasse zu finden.

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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.

Wer in der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist, der kann in eine Private Krankenversicherung wechseln, die bessere Leistungen bei geringeren Beiträgen bietet.

Sie erhalten dann ein individuell ausgearbeitetes Angebot und Vergleich der privaten Krankenversicherungen von einem Experten in Ihrer Nähe.