Die Geschichte der Krankenversicherung. Überblick über die geschichtliche Entwicklung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
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Die Geschichte der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Schon in der Antike und im Mittelalter existierten Vorläufer der heutigen Krankenversicherung. Im alten Griechenland gab es Vereine und Gilden der Handwerker, die sich um die gesundheitlichen Belange ihrer Mitglieder kümmerten.

Auch im alten Rom gab es versicherungsähnliche Einrichtungen, allerdings bedurften diese einer staatlichen Genehmigung und standen unter staatlicher Kontrolle.
In der vorindustriellen Zeit kümmerten sich die Sippe, die Großfamilie, Kirchen, Städte und Handwerksorganisationen, wie Zünfte und Gilden, zum Teil um die Krankenversorgung.

Die Zünfte unterstützten Ihre Mitglieder in Notfällen, beispielsweise bei Krankheit oder Invalidität, aus ihrem durch Beiträge erworbenen Vermögen. Das Zunftwesen ist sozusagen der Ursprung der privaten Krankenversicherung. So sammelten beispielsweise Handwerker und Bergleute Geld für ihre Invaliden, Kranken und Hinterbliebenen. Eine ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten konnte jedoch nicht gewährleistet werden.

1843 wurde in Deutschland der Krankenunterstützungsverein für Tabakfabrikarbeiter gegründet und 1848 entstand die „Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums“ (private Krankenversicherungen).

1845 erlaubte die Preußische Gewerbeordnung die Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter als Vorläufer der späteren Sozialversicherung und gestattete den Gemeinden, die am Ort beschäftigten Gehilfen und Gesellen zu zwingen, den Krankenkassen beizutreten.

1854 ermächtigte das Preußische Gesetz die Gemeinden, die Pflichtversicherung und Krankenkassen für Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter einzuführen. Nach Preußen erließen dann auch andere Staaten Vorschriften über das Hilfskassenwesen.1876 brachte das Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen eine einheitliche Regelung für das Reich.

Die immer stärker werdende Industrialisierung im 19. Jahrhundert und das damit verbundene Leid und Elend der Bevölkerung machte eine staatlich Organisation notwendig und zwangen Bismarck zu sozialpolitischen Reformen. Bismarcks Idee der Sozialversicherung aus der Kaiserlichen Botschaft von 1881 leitete den Aufbau der Arbeitnehmerversicherung in Deutschland ein, die Krankenversicherung wurde als erstes eingeführt. Damit hat die gesetzliche Krankenversicherung ihren Ursprung in der Bismarckschen Sozialgesetzgebung. 1883 wird das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung für Arbeiter“ erlassen. Das Krankenversicherungsgesetz führte die Versicherungspflicht für bestimmte gewerbliche Arbeiter ein und begründete einen Rechtsanspruch der versicherten Person auf Sachleistungen, wie beispielsweise freie ärztliche Behandlung, und Geldleistungen, wie Krankengeld und Sterbegeld. Die Krankenkassen konnten im Rahmen ihrer Satzung Mehrleistungen anbieten. Auch die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf die Familienmitglieder war möglich. Aus dieser Zeit stammt auch die gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen. Da nur wenige Personen von der neuen Absicherung erfasst wurden, mussten die nicht versicherungspflichtigen Personen, wie zum Beispiel Lehrer und Geistliche, entsprechende Einrichtungen auf privatwirtschaftlicher Grundlage bilden. Dies könnte man als Entstehungszeitpunkt des Zweiges der privaten Krankenversicherungen bezeichnen.
1901 wurden die privaten Krankenversicherungsunternehmen dem neu errichteten Kaiserlichen Aufsichtsamt für die Privatversicherung unterstellt.
Der Versuch des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertags, die Handwerker in die Sozialversicherung mit einzubeziehen, scheiterte.
1911 wurde die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung mit der Reichsversicherungsordnung systematisiert und zu einem einheitlich Regelwerk zusammengefasst.1914 trat das Krankenversicherungsrecht der Reichsversicherungsordnung in Kraft. Später wurde die Versicherungspflicht auf Wanderarbeiter, Dienstboten und Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft erweitert.

Durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde die bis dahin günstige Entwicklung der privaten Krankenversicherung unterbrochen. Der Mittelstand büßte durch die Geldentwertung sein Vermögen ein und seine Rücklagen waren geschmolzen. Nach der Stabilisierung der Währung setzte wieder ein Zustrom ein.
1926 wurde der private Krankenversicherungsverband gegründet und 1939 gab es bereits ca. 790 private Krankenversicherungen mit etwa 8,5 Millionen Mitgliedern.
ährend des Nationalsozialismus erfolgte eine grundlegende Änderung des Aufbaus der gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Finanzierung, Organisation und Aufsicht. Die Vorschriften des Gesetzes über den Aufbau der Sozialversicherung von 1934 und dessen Ausführungsbestimmungen waren für die private Krankenversicherung von großer Bedeutung. In dieser Zeit erfolgte unter anderem eine Trennung zwischen Angestellten– und Arbeiterersatzkassen. Die nicht unter die Sozialversicherungspflicht
fallenden versicherten Personen in einer Ersatzkasse mussten ausscheiden
und private Gesellschaften waren hinsichtlich der Krankenversicherung für diese zuständig. Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen wurde abgeschafft und ihnen wurden staatlich anerkannte Leitungen zugewiesen. Eine der wenigen Neuerungen dieser Zeit war die Einführung der Krankenversicherung für Rentner im Jahre 1941. Die Selbstverwaltung wurde 1952 nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wieder eingeführt.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und Gründung der Deutschen Demokratischen Republik musste sich die Private Krankenversicherung neu orientieren, da die Politik ausschließlich auf die Arbeiter und Bauern ausgerichtet war. Eine private Versicherung widersprach den Grundsätzen der Deutschen Demokratischen Republik. Es erfolgte eine Konzentration auf die westlichen Bundesländer. 1989 wurde es Arbeitern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschritt, möglich sich bei einer privaten Krankenversicherung voll abzusichern.

1955 wurden mit dem Gesetz über das Kassenarztrecht die Beziehungen zwischen den Ärzten und den gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt. Es wurden Eckpfeiler der gesetzlichen Krankenversicherung, wie die Sicherstellung von ärztlicher Versorgung festgelegt. Ein Hauptpunkt war die Wiedereinführung der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Bildung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Selbstverwaltungs-körperschaften auf demokratischer Basis.
1969 brachte das Lohnfortzahlungsgesetz die Gleichstellung von Angestellten und Arbeitern bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (gesetzliche Krankenkassen).
In den 70er Jahren wurden Änderungen im Krankenversicherungsrecht vorgenommen, so zum Beispiel das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz von 1974. Der Kreis der versicherten Personen wurde in dieser Zeit um Studenten, selbstständige Landwirte, Künstler, Publizisten und Behinderte in geschützten Einrichtungen erweitert. Mit dieser Erweiterung erhöhten sich auch die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. In den Jahren 1977 bis 1983 sollten Kostendämpfungsgesetze den ansteigenden Kosten entgegen wirken.
Diesen Gesetzen folgten verschiedene Reformen.
Durch den Einigungsvertrag wurde zum 01.01.1991 festgelegt, dass das bundesdeutsche Krankenversicherungsrecht auch in den neuen Bundesländern gilt.
1993 durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurde der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt.
1995 wurde die private Krankenversicherung Träger der Pflegepflichtversicherung für die Personen, welche bei ihr krankenversichert sind.

Ab 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Zwar zahlen alle gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar 2009 den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung, jedoch variieren die Leistungen, Sparmöglichkeiten und Zusatzbeiträge der angebotenen Tarife. Machen Sie den Krankenkassenvergleich der gesetzlichen Kassen und finden so die beste Krankenkasse.

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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.