Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Überblick
Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems.
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Die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung bilden beispielsweise der Artikel 20 des Grundgesetzes (Sozialstaat) und das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Laut § 1 SGB V hat die gesetzliche Krankenversicherung die Aufgabe, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“. |
Die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Solidaritätsprinzip geprägt. Alle versicherten Personen haben den gleichen Leistungsanspruch, der Umfang ist im SGB V festgelegt und kann nicht frei gewählt werden. Hier unterscheidet sich das System von der privaten Krankenversicherung, bei der man den Leistungsumfang vorab festlegen kann. Allerdings wird jeder zusätzliche Leistungsbestandteil auch mit einem zusätzlichen Beitrag bezahlt.
Der Gesetzgeber kann den Versicherungsschutz bzw. den Leistungskatalog ändern. Durch verschiedene Kostendämpfungs- und Gesundheitsreform-Gesetze wurden bereits Zuzahlungen erhöht, neue Zuzahlungen eingeführt und Einschnitte im Leistungskatalog vorgenommen.
Jedes Mitglied der Krankenversicherung erhält die gleichen gesetzlichen Leistungen, trotz unterschiedlicher Beiträge. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Bruttoeinkommen) der versicherten Person. Die Leistungen sind beitragsunabhängig, mit Ausnahme vom Krankengeld.
Die Beitragshöhe ist mit Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 bei allen Krankenkassen identisch und betrug 15,5% bis Juli 2009 und danach 14,9% des Bruttogehaltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings unterscheiden sich die Leistungen der Krankenversicherungen mittlerweile stärker und manche Kassen erheben Zusatzbeiträge. Darum lohnt sich ein Leistungs- und Preisvergleich der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.
