Die Gesundheitsreform der GKV und PKV. Überblick über die Gesundheitsreform zur GKV und PKV und frühere Gesundheitsreformen.
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Gesundheitsreform in der GKV und PKV

Im Koalitionsvertrag vom November 2005 einigten sich die Koalitionsparteien auf eine erneute Reform der Krankenversicherung. Diese soll den steigenden Kosten der Gesundheitsvorsorge durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel Rechnung tragen.

Es werde „..für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in 2006 ein umfassendes Zukunftskonzept entwickelt, das auch darauf angelegt ist, die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung mindestens stabil zu halten und möglichst zu senken...".

Die Parteien einigten sich darauf, dass das Gesundheitssystem hinsichtlich auf das Zusammenwirken von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privater Krankenversicherungen (PKV) eine zunehmend wettbewerbliche Ausrichtung bekommen soll. Verschiedene Eckpunkte der neuen Gesundheitsreform zur GKV und PKV bestanden darin die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen 2007 doch um etwa. 0,5 % anzuheben.

Der Koalitionsausschuss zur Gesundheitsreform der GKV und PKV einigte sich auf beispielsweise folgende Punkte:
Bürger, ohne derzeitigen Versicherungsschutz, soll die Rückkehr in eine Krankenversicherung ermöglicht werden. Die Ausgaben für die Krankenhausversorgung sollen weiter begrenzt werden, wobei einige Ministerpräsidenten ihre Vorbehalte dazu geäußert haben.

Für die gesetzlich Versicherten bedeuten die Reformen immer häufigere finanzielle Ausgaben, durch beispielsweise Zuzahlungen und die Praxisgebühr. Außerdem werden den gesetzlich versicherten Personen in manchen Fällen Leistungen, deren Umfang im Sozialgesetzbuch geregelt ist, gekürzt oder sogar komplett gestrichen, wie zum Beispiel das Entbindungsgeld.
Durch immer neue Reformen und der damit verbundenen Verschlechterung des Leistungsumfanges bzw. der Verminderung der Lebenshaltungskosten und auf Grund der  steigenden Beitragssätze, existiert ein entsprechendes Interesse an den privaten Krankenversicherungen.

In der Regel ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, sich aber freiwillig gesetzlich versichern können, uninteressant. Dies liegt zum Einen an den vielen Gesundheitsreformen und den dennoch steigenden Beitragssätzen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber zum Anderen auch daran, dass der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung frei gewählt, somit individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden kann und Altersrückstellungen gebildet werden. In Abhängigkeit von den jeweiligen Tarifen kann man sich hinsichtlich des Leistungsumfanges und der Qualität der Leistung bei der privaten Krankenversicherung sehr gut absichern.

In der Geschichte der Krankenversicherung wurden verschieden Reformen durch den Gesetzgeber veranlasst und durchgeführt, einige andere Reformen konnten nicht durchgesetzt werden.
Hier einige Beispiele hinsichtlich der Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die meist als Gesundheitsreform bezeichnet wurde:

50er Jahre

Nach dem die Versicherten eine Selbstbeteiligung an ärztlichen Behandlungen und Arzneimitteln tragen sollen, scheiterte ein erster Reformversuch.
60er Jahre Auch ein zweiter Reformversuch zur Übertragung der Zahlungspflicht des
Krankengeldes von den Krankenkassen auf die Arbeitgeber scheiterte. 
70er Jahre

Übernahme der Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen

erstes Kostendämpfungsgesetz (1977); eingeführt werden Arzneimittel Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen; beispielsweise werden Bagatell-Medikamente ("Medikamente des täglichen Bedarfs" ) nicht mehr bezahlt, Zuzahlungen pro Arznei, Verbands- und Heilmittel eingeführt und die Obergrenze der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz gestrichen

80er Jahre

Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (1982); zum Beispiel:
Erhöhung der Zuzahlungen, Ausweitung der Zuzahlungen auf Brillen, Massagen, Heilbäder

Haushaltsbegleitgesetz (1983); beispielsweise:
die Aufhebung der beitragsfreien Krankenversicherung für Rentner, von da an müssen auch Rentner einen Beitrag in die Krankenkasse einzahlen, Erhöhung der Zuzahlungen

Gesundheitsreformgesetz (1989); Beispiele:
Festlegung von Festbeträgen für bestimmte Arzneimittel, bei teureren Mitteln muss der Patient die Differenz tragen – Zuzahlung bei nicht preisgebundenen Präparaten, Einführung der Zuzahlung im zahnärztlichen Bereich, Erhöhung der Krankenhaus-Zuzahlung

90er Jahre

Gesundheitsstrukturgesetz / „Lahnstein-Kompromiss“ (1993); Beispiele:
freie Wahl der Krankenkasse für gesetzlich Versicherte ab 1996,
Einführung der Budgetierung, Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausbehandlungen, Heilmitteln etc.

Beitragsentlastungsgesetz (1996); Beispiele: Absenkung des Krankengeldes, Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel,
Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen bei Kuren

GKV-Neuordnungsgesetze (1997); beispielsweise: Erhöhung der Zuzahlungen für Heilmittel und Arzneien, Erhöhte Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten

GKV-Solidaritätsgesetz (1999); unter anderem: Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Heilmittel- und Arzneimittelbudgets, Senkung der Zuzahlungen für Heilmittel und Medikamente

2000

Agenda 2010 - ein mehrgliedriges Konzept der deutschen Bundesregierung, mit dem das deutsche Sozialsystem und der Arbeitsmarkt reformiert werden soll.

GKV-Gesundheitsreform, beispielsweise: Budgetverschärfung für Arzneien, Arzthonorare und Krankenhäuser, Regress bei Überschreitung des Budgets

2001 Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) - Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets
2002 

Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG)

Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG), Beispiele: weitere Verschärfung der Budgets für Krankenhäuser und Arzthonorare, Kürzung des Sterbegeld

2003 / 2004

Im Zuge der Agenda 2010 einigten sich die Regierung und die Opposition 2003 auf das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz).

GKV-Modernisierungsgesetz (2004); unter anderem: Einführung der Praxisgebühr (10,00 Euro pro Quartal), Streichung von Sterbegeld und Entbindungsgeld, Fahrtkosten und Sehhilfen müssen komplett vom Patienten getragen werden (Ausnahme: schwer Sehbeeinträchtigte),
10% Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln (min. 5,00 Euro, max. 10,00 Euro), nicht-verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht erstattet (Ausnahme existieren)

Diese Reformen dienten in der Regel der Beitragssatzstabilisierung. Die Beitragssätze und somit auch deren Änderungen beeinflussen sowohl die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber als auch die Lebenshaltungskosten der Versicherten. Nicht immer konnte dieses Ziel erreicht werden. Die Bundesregierung schätzt, dass "..weitere Weichenstellungen zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung  erfolgen müssen"...

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 wurde für alle gesetzlichen Krankenkassen ein gleicher Beitragssatz eingeführt, der seit 2015 bei 14,6% liegt. Allerdings können die gesetzlichen Krankenkassen jetzt wesentlich mehr Leistungen anbieten als vorher, die GKV Leistungsvielfalt hat sich erhöht. Auch bieten einige Krankenkassen Möglichkeiten zur Beitragsrückerstattung für eine gesunde Lebensweise an. Auch werden einige Krankenkassen seit 2015 Zusatzbeiträge verlangen, deshalb lohnt sich ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen.

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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.