Welche Regeln beim GKV Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Wichtige Infos zum GKV Wechsel und Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
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GKV Wechsel oder Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung

Ein GKV Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung können Sie unter nachfolgenden Bedingungen durchführen.

Wenn man 18 Monate Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war, dann ist eine ordentliche Kündigung der Krankenkasse möglich.
Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Fusion Ihrer Krankenversicherung läuft diese Bindefrist weiter.

Nach dem Krankenkassenwechsel sind Versicherte erneut 18 Monate an ihre "neue" gesetzliche Krankenversicherung gebunden, sofern die GKV Ihre Beitragssätze nicht erhöht (s.u.).

Wenn die GKV den Beitragssatz erhöht hat, gibt es die Möglichkeit zum GKV Wechsel durch eine Sonderkündigung.
Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes beispielsweise zum 1.3. müssen Sie bis spätestens 30.4. kündigen. Danach verfällt Ihr Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit für einen GKV Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sowohl bei ordentlicher Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zum GKV Wechsel zwei Monate zum Monatsende.

Seit der Gesundheitsreform im Jahre 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein gleicher Beitragssatz, welcher seit 2015 bei 14,6% beträgt. Allerdings können sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen jetzt wesentlich mehr unterscheiden als vorher, die GKV Leistungsvielfalt hat sich also erhöht. Außerdem bieten einige gesetzliche Krankenkassen diverse Möglichkeiten zur Beitragsrückerstattung für eine gesunde Lebensweise an.
Auch werden einige Krankenkassen seit 2015 Zusatzbeiträge verlangen, machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und finden mit einem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen die günstigste und leistungsstärkste GKV.

Unser Service für Sie: Machen Sie online einen kostenlosen Vergleich der in Ihrem Bundesland zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen und finden Sie für die günstigste Krankenkasse. Sie können einen Wechsel in die günstigste gesetzliche Krankenversicherung mit unseren vorbereiteten Formularen ganz einfach beantragen. So lassen sich unkompliziert einige hundert Euro im Jahr sparen!

Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.