Heilmittel - Der Begriff Heilmittel im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Heilmittel

Anwendungen der physikalischen Medizin wie zum Beispiel Massagen, Ergotherapien- und Krankengymnastik, Bäder, Bestrahlungen und Inhalationen gelten als Heilmittel.
In der Privaten Krankenversicherung müssen die Heilmittel vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wer-den. Werden diese Heilmittel von der Schulmedizin überwiegend anerkannt bzw. handelt es sich um Mittel der "Alternativmedizin" die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben, so werden den Versicherten die Kosten von der Versicherung erstattet.
In der Regel werden die gezahlten Preise erstattet. Für Brillen und Kontaktlinsenenthalten enthalten die jeweiligen Tarife genaue Regelungen darüber, bis zu welchem Höchstpreis die Kosten übernommen werden. Nicht erstattungsfähig sind Heilapparate (Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen). Grundsätzlich aber besteht ein tariflicher Leistungsanspruch.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

Haushaltsbegleitgesetz 1984
Haushaltshilfe
Heilfürsorge
Heilmittel
Heilpraktiker
Hilfsmittel
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Hundertprozentgrenze Beihilfe
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Kapitaldeckungsverfahren
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Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung
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