Tarifwechsel
In der Regel sind für einen Tarifwechsel zwei Varianten möglich. So ist zum Beispiel eine Gesundheitsprüfung notwendig, wenn der Versicherungsnehmer in einen höherwertigen Tarif wechseln will.
Ein Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung ist möglich, wenn eine Erhöhung der Leistungen tariflich bestimmt ist bzw. bei einer Leistungsanpassung oder Leistungsminderung durch Umstellung in den Beihilfetarif.
Grundsätzlich ist ein Tarifwechsel zu jeder Zeit möglich. Teilweise bestehen bei einigen Tarifen auch vorher festgelegte Stichtage, so ist nur dann ein Wechsel in einen anderen Tarif möglich. Laut Versicherungsvertragsgesetz ist unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz möglich.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4050,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U: