Vorvertragliche Anzeigepflicht - Der Begriff Vorvertragliche Anzeigepflicht im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung  
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon V - Z >> Vorvertragliche Anzeigepflicht

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Damit der Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer einen individuellen Versicherungsschutz geben kann, muss er das Krankheitsrisiko der zu versichernden Person genau kennen.
Deshalb wurde vom Gesetzgeber für den Antragsteller sowie die mitzuversichernde Person eine vorvertragliche Anzeigepflicht im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
Vor Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer alle ihm bekannten Umstände, welche für den Versicherungsgeber durch die Übernahme des versicherten Risikos erheblich sind, bei dem Versicherer angeben.
Zu diesen Angaben zählen: Gesundheitszustand, Beruf, Lebensalter sowie über anderweitig beantragten oder bestehenden Versicherungsschutz. Erst bei Vertragsschließung durch den Versicherer endet auch die vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass für alle ärztlichen Behandlungen und Veränderungen im Gesundheitszustand, bis zur Antragsannahme eine Nachmeldefrist besteht.
Der Antragsteller muss bei der Anzeigepflicht auch für ihn unwichtig erscheinende Krankheiten angeben. Kommt der Antragsteller dieser Pflicht nicht nach, so spricht man von einer Anzeigepflichtverletzung.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4050,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:

Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Versicherungsantrag
Versicherungsfreie Person
Versicherungsmedizinische Risikoprüfung
Versicherungspflicht bei Studenten
Versicherungspflichtige in der GKV
Versicherungssteuer
Vordatierung des Versicherungsbeginns
Vorsorgeaufwendungen
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wahlleistungen
Wartezeiten in der PKV
Wartezeiten Pflegeversicherung
Wechsel von GKV zur PKV
Wehrdienst
Wehrpflichtige- und Zivildienstleistende
Widerrufsrecht
Zahlungsverzug
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnstaffel
Zusatzversicherung
Zweck der Beitragsrückerstattung
Zweck der Wartezeiten
Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus