Wechsel in PKV - Alles zum Thema Versicherungspflichtgrenze und Wechsel in die PKV sowie individuelles Angebot zur PKV.
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Die Versicherungspflichtgrenze und wann ein Wechsel in die PKV möglich ist

In der privaten Krankenversicherung können sich Personen versichern für die keine Versicherungspflicht besteht. Beamte, Freiberufler, Selbständige und Unternehmer, mit Ausnahme von Künstlern und Publizisten (sind über die Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert), Ärzte und Zahnärzte in einem Angestelltenverhältnis mit  einem bestimmten Jahresmindesteinkommen,  können sich in der privaten Krankenversicherung absichern.

Außerdem können sich Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, in der privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze regelt bis zu welchem Bruttoeinkommen ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und bleiben muss.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung angepasst und steigt kontinuierlich. Besonders im Jahr 2003 wurde die Grenze sprunghaft von 40.500,00 Euro auf  45.900,00 Euro angehoben, um den Kreis der versicherungspflichtigen Personen und damit die Anzahl der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erweitern.

Da viele Privatversicherte durch die starke Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze 2003 wieder versicherungspflichtig geworden wären, wurde eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt. Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren, gilt diese besondere Versicherungspflichtgrenze.

Bis zum Ende des Jahres 2010 musste die maßgebende Versicherungspflichtgrenze für drei Jahre einer Beschäftigung überschritten werden, damit der Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht unterlag. Diese Regelung wurde Ende 2010 abgeschafft, jetzt reicht für einen Wechsel wieder das einjährige überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Regelungen unterliegen aber ständigen Änderungen, weshalb man vorsichtshalber bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der man bisher versichert ist, nachfragen sollte.
Wird die künftige Versicherungpflichtgrenze im laufenden Kalenderjahr unterschritten, tritt die Versicherungspflicht sofort ein.

Durch die individuelle Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung, ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich.
In der Regel werden für gesetzlich Pflichtversicherte private Zusatzversicherungen angeboten.

Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Krankenversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte vor einem Wechsel in die PKV ein Vergleich zur PKV angefordert werden.

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