Pflegestufe - Die wichtigsten Infos zum Thema Pflege, Pflegestufe 1 bis 3 und Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufen.
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Informationen zur Pflege und Pflegestufe

Wer pflegebedürftig ist, braucht Hilfe und Unterstützung von Angehörigen oder anderen Personen.

Um die Familie dabei möglichst zu entlasten wurde 1995 zusätzlich zur Krankenversicherung die Pflegeversicherung eingeführt. Die mit pflegebedürftigen Personen entstehenden finanziellen und psychischen Belastungen für die Angehörigen können so gemildert werden, da vielen ambulante Hilfsdienste die Familien entlasten können.

Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Ob und welche Pflegeleistungen notwendig sind, wird bei gesetzlichen krankenversicherten Personen durch den Medizinischen Dienst der Krankversicherungen oder den Sozialmedizinischen Dienst in einem Gutachten bei einem angemeldeten Hausbesuch ermittelt. Bei privat Pflegeversicherten wird dieses Gutachten bei gleichen Bewertungsmaßstäben durch die Medicproof GmbH erstellt.

Bestandteil des Gutachtens und damit Grundlage für die Einstufung in eine der drei sogenannten Pflegestufen ist die Ermittlung des Zeitaufwands für die Grundpflege. Diese setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

Darüber hinaus spielen Aufwände für die hauswirtschaftliche Versorgung eine Rolle. Darunter fallen einkaufen, kochen, die Reinigung der Wohnung und das Waschen der Wäsche
Um eine bessere Vergleichbarkeit der Gutachten zu erwirken, wurden 1997 Zeitkorridore für bestimmte, wiederkehrende Tätigkeiten und Verrichtungen eingeführt, in dessen Rahmen der zu erbindende Aufwand für die zu pflegende Person einzustufen ist.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind innerhalb der festgesetzten Pflegestufen budgetiert, es gibt also starre Grenzen bei der finanziellen Unterstützung. Die Festsetzung der Pflegestufe wird durch die Kasse hauptsächlich durch das angefertigte Gutachten vorgenommen.

Die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung sind dabei nicht gleichrangig, sondern es gelten Leistungsgrundsätze:

Wenn jemand in ein Pflegeheim muss übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur etwa 40% der Pflegekosten, den Rest muss der Pflegebedürftige oder die Angehörigen zahlen Das kann schnell mal bis zu 1500 Euro im Monat ausmachen. Gegen dieses finanzielle Risiko kann man sich mit einer Pflegezusatzversicherung absichern. Jetzt kostenlosen Vergleich und individuelles Angebot zu Pflegezusatzversicherungen anfordern!

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