Eintrittsalter
In der privaten Krankenversicherung ist die Beitragshöhe der gesamten Laufzeit abhängig vom Eintrittsalter. Und dieses wird mit der Differenz zwischen Eintrittsjahr und Geburtenjahr errechnet.
Die Ausnahme bilden hier Kinder und Jugendliche, denn hier gibt es kein Einzel- sondern ein Gruppenalter 0 - 16 und 17 - 20 Jahre.
Der Beitrag für das Alter ab 21 gilt nach Vollendung des 20. Lebensjahres mit Beginn des neuen Kalenderjahres. Das Alter für den ersten Erwachsenenbeitrag und die Gruppenalter sind je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4050,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: