Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung chronologisch aufgelistet. Hier erfährt man das wichtigste über die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und kann ein individuelles Angebot zur PKV anfordern.
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Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung

Die Mitgliedsbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich prozentual vom jeweiligen Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, diese wird jährlich durch die Bundesregierung angepasst:

Übersteigt das Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze, wird höchstens die Beitragsbemessungsgrenze zur Beitragserrechnung heran gezogen, der Teil des Bruttoeinkommens das den Grenzwert überschreitet wird nicht berücksichtigt

.Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung wurden früher autonom in den jeweiligen Satzungen festgelegt, in 2007 lagen diese bei etwa 12 - 16 %. Seit Anfang 2009 gibt es für alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz. Dieser beträgt seit Januar 2015 genau 14,6%, wobei jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben kann. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2016 genau 1,1%, weshalb sich ein Krankenkassenvergleich lohnen kann.

Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teilen sich den Versicherungsbeitrag zur Hälfte, seit 2005 muss der Arbeitnehmer einen Sonderbetrag von 0,9% zusätzlich tragen. Auch hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise trägt der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag allein bei geringfügiger Beschäftigung. Da der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge für die Mitglieder, welche in der gleichen gesetzlichen Krankenversicherung sind, in einer Summe an die Krankenkasse zahlt, haben die Krankenkassen in der Regel keine Kontrolle darüber, wie viel Versicherungsbeitrag ein einzelner Pflichtversicherter bezahlt. Auf Grund des Solidaritätsprinzips ist diese einfache Verfahrensweise möglich. Kontrollen werden in der Regel durch die Krankenversicherungen vorgenommen.

Eine weitere selbstständige Tätigkeit in Teilzeit neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt zu keiner Beitragsänderung, solange Einkünfte und Umfang nicht die reguläre Haupttätigkeit übersteigen.

Freiwillig Versicherte müssen in der Regel einkommensgerechte Beiträge jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze leisten Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse gelten als versicherungspflichtige Einnahmen nicht nur die Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, sondern alle Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes, sowie der Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld.
Für Existenzgründer gibt es in den meisten Fällen Sonderregelungen.

Selbständige und Freiberufler zahlen den vollen Beitrag, wenn Sie Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze haben. Hier lohnt sich auf jeden Fall eine private Krankenvollversicherung. Eine private Krankenversicherung bietet bereits bei einem halb so hohen Beitrag wesentlich bessere Leistungen!

Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Krankenversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte vor einem Wechsel in die PKV ein Vergleich zur PKV angefordert werden.

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