Überblick über die PKV Leistungen
In Abhängigkeit von den jeweiligen Tarifen bietet die private Krankenversicherung einen umfangreicheren Leistungskatalog als die gesetzliche Krankenversicherung.
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          Zu dem können bei den PKV Leistungen beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlungen durch leitende Krankenhausärzte, eine Erstattung von Sehhilfen und eine Erstattung der Behandlungskosten für den Heilpraktiker vertraglich vereinbart werden. | 
Die private Krankenversicherung hat erkennbare Vorzüge (keine Rezeptgebühr etc.) und ermöglicht eine optimale Behandlung. In der Regel können nahezu alle medizinischen Risiken bis zu 100% abgesichert werden. Die Ausnahme bilden Teilbereiche, so beispielsweise beim Zahnersatz, diese können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif nur zu 80% bis 90% abgedeckt werden.
      Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung einen weltweiten Versicherungsschutz. Bei der  gesetzlichen Krankenversicherung ist der Versicherungsschutz nur in Deutschland  bzw. in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gewährleistet. 
      Je nach Tarif zahlt die private  Krankenversicherung bis zur Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte und  Zahnärzte und auch über diese Grenze hinaus. (Regelsatz 2,3fache, Höchstsatz  3,5fache, darüber hinaus bis zum Rechnungsbetrag).
Die gesetzliche Krankenkasse  leistet in der Regel nur das 1,7fache.
Die PKV bietet auch den kostengünstigen Standardtarif, gewechselt werden kann in der Regel, wenn das 55. Lebensjahr überschritten wurde und der Versicherte seit mindestens 10 Jahren bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert war.
      Die PKV Leistungen  des Standardtarifes entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen  Krankenkassen und sind in der Regel bei allen privaten  Versicherungsgesellschaften gleich. Der Standardtarif garantiert der  versicherten Person, dass sie keinen höheren Beitrag zahlt, als den  durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der  Regel ist der Beitrag sogar geringer. Die Altersrückstellungen werden voll  angerechnet. 
    Allerdings findet dieser gesetzlich vorgeschrieben Standardtarif  in der Praxis kaum Anwendung, da die meisten Versicherungsgesellschaften  günstige Tarife mit besseren Leistungen bzw. mit einem besserem  Preis-Leistungsverhältnis anbieten können.
      Bei der privaten  Krankenversicherung bleiben die vertraglich vereinbarten PKV Leistungen in der  Regel über den gesamten Versicherungszeitraum bestehen. Eine Veränderung der  Leistungen entsteht, wenn der Versicherungsnehmer einen Tarifwechsel wünscht. 
      Bei der privaten  Krankenversicherung kann in verschiedene Leistungsbereiche unterschieden  werden: ambulante-, stationäre-, zahnärztliche Bereiche und das  Krankentagegeld.
Je nach Umfang bietet die private Krankenversicherung Vollversicherungen, Teilversicherungen und Zusatzversicherungen. Die Teilversicherung dient der Absicherung eines Kostenanteils, sie wird beispielsweise von Beamten genutzt, welche Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherren haben.
      Private Krankenzusatzversicherungen dienen der Absicherung  zusätzlicher Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherung. So können  Pflichtversicherte und freiwillig gesetzlich versicherte Personen ihren  gesetzlichen Versicherungsschutz steigern und kommen in den Genuss von besseren  Leistungen. 
    Aufgrund der Leistungskürzungen in den gesetzlichen  Krankenversicherungen ist der Abschluss einer privaten  Krankenzusatzversicherung für oben genannten Personenkreis sinnvoll.  Unterschiedliche Leistungen können durch die Ergänzungsversicherung mit versichert  werden, in der Regel bieten die Versicherungsgesellschaften Versicherungspakete  an, die mehrere Leistungen umfassen. So können beispielsweise die Kosten für  Heilpraktikerleistungen abgesichert werden. Vorzüge, wie die  „Chefarztbehandlung“ und das Ein-Zwei-Bett-Zimmer können durch Ergänzungstarife  erlangt werden. 
In der Regel leistet der Versicherungsnehmer bei Abschluss  eines entsprechenden Ergänzungstarifes keine Zuzahlung bei Medikamenten oder  Massagen. Durch die Ergänzung eines privaten Krankentagegeldes kann sich die  versicherte Person weiter absichern, denn die Gesetzliche leistet die  Gehaltsfortzahlung nur 6 Wochen. Da der Versicherungsbeitrag risikogerecht ist,  ist das frühe Abschließen einer Krankenzusatzversicherung sinnvoll. Bei  Vorerkrankungen kann es auch hier zu Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen  kommen. 
    Die Beiträge können durch Selbstbeteiligung gesenkt werden. Tritt die  Arbeitslosigkeit ein, kann die private Krankenzusatzversicherung beitragsfrei  gestellt werden. Der Versicherungsschutz ruht, die angesammelten Rückstellungen  gehen nicht verloren und eine spätere Aktivierung ist möglich.
Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Krankenversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte vor einem Wechsel ein Vergleich der PKV Leistungen angefordert werden.
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