Was man über die Krankenkasse und private KV wissen sollte. Hier erfährt man einiges über die private Krankenkasse und kann ein individuelles Angebot und einen Vergleich anfordern.
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Private Krankenkasse und das private KV Versicherungsprinzip

Die Private Krankenversicherung (kurz private KV) kommt mit der privaten Krankenkasse durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande. Grundlagen sind zum Beispiel die Allgemeinen Versicherungsbedingungen  und die unternehmenseigenen Tarifbedingungen (Vertragsinhalt).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) beaufsichtigt die private Krankenkasse (private KV). Sie ist dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt und ihre Befugnisse, Rechte und Pflichten sind im Versicherungsaufsichts-Gesetz geregelt. Regional tätige Versicherungsgesellschaften werden in der Regel von einer Behörde des Bundeslandes beaufsichtigt.

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe der Versicherungsbeiträge und dem versicherten Leistungsumfang (Äquivalenzprinzip / Individualversicherungsprinzip).
Die Leistungen der Krankenkasse (private KV) sind in der Regel frei wählbar und somit kann der Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Der Gesetzgeber hat keinen Einfluss auf den Leistungskatalog der privaten KV. Die vertraglich vereinbarten Leistungen in der privaten KV können nur durch einen Tarifwechsel des Versicherten geändert werden. Je mehr Leistungen von der Krankenkasse privat versichert werden, um so höher ist der Versicherungsbeitrag.

In der privaten Krankenversicherung werden risikogerechte Beiträge erhoben (Alter, Gesundheitszustand etc.), dass heißt Personen mit höheren Risiken, nehmen voraussichtlich mehr Leistungen in Anspruch und müssen daher einen höherer Versicherungsbeitrag zahlen.

Die Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für eine private Krankenkasse (private KV). Damit bei einer Auswahl teure Fehler vermieden werden, sollte ein Vergleich zur PKV angefordert werden.

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