Einkünfte ( Pflegeversicherung) - Der Begriff Einkünfte ( Pflegeversicherung) im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Einkünfte ( Pflegeversicherung)

In der Privaten Krankenversicherung sind für die Einstufung der Beiträge von Ehegatten und Kindern die jeweiligen Einkünfte ausschlaggebend. Steht zur Berechnung kein stabiles Einkommen zur Verfügung, so wird in der Regel das durchschnittliche monatliche Einkommen berücksichtigt.
Demzufolge wird das Gesamtjahreseinkommen auf den Monat umgerechnet. So besteht durchaus die Möglichkeit dass die zum Maßstab gesetzte Einkommensgrenze ab Jahresbeginn überschritten wird. Für das Gesamteinkommen wird die Summe der Einkünfte gebildet, welche hauptsächlich das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen umfasst.

Der Altersentlastungsbeitrag, der Kinderfreibetrag, die Sonderausgaben, der Haushaltsfreibetrag und die sonstigen steuerrechtlich vom Einkommen abzuziehenden Beträge dürfen nicht abgezogen werden.
Die Werbungskosten und der Sparerfreibetrag sind dagegen abzugsberechtigt. Bei den Renten, ist vom jeweiligen Zahlbetrag der Anteil für die Kindererziehungszeiten, welcher auf dem Rentenbescheid gesondert ausgewiesen ist, abzuziehen. Die einmaligen Zahlungen sind zu gleichen Teilen auf alle zwölf Monate zu verteilen. Dazu gehören zum Beispiel Zinszahlungen. Bei den BU Rente ist der Ertragsanteil zu versteuern und dieser ist abhängig vom Alter bei Eintritt des Rentenbezugs.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Chipcard für Privatversicherte
Deckungsrückstellung
Doppelversicherung
Dynamische Einkommensversicherung
Ehegattennachversicherung
Eigenkapitalquote
Einbettzimmer
Einkünfte ( Pflegeversicherung)
Eintrittsalter
Elternzeit
Ende der Versicherungspflicht
Entbindung
Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungspauschale
Entziehungsmaßnahmen
Ergänzungsversicherung
Ersatzkassen
Erstbeitrag
Erwerbsunfähigkeit
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
Fahrtkosten
Fallpauschale
Familienversicherung
Folgebeitrag
Formeller Versicherungsbeginn
Freie Arztwahl
Freie Heilfürsorge
Freigabe
Gebührenordnung
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gehaltsfortzahlung
Gemischte Krankenkasse
Geringfügige Beschäftigung (400- Euro- Mini- Jobs)
Gesellschafter - Geschäftsführer
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlicher Zuschlag
Gesundheitsprüfung
Gliederung der GKV
Großschadentarif
Grundlagen der freien Heilfürsorge
Grundschutztarife in der PKV
Gruppenversicherung