Für wen ist eine Pflegepflichtversicherung abzuschliessen. Der Begriff Pflegepflichtversicherung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Pflegepflichtversicherung in der GKV und PKV

Seit dem 1. Januar 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung geschaffen, somit soll eine Absicherung der gesamten Bevölkerung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit geschaffen werden. Grundsätzlich wird die Pflegepflichtversicherung oder die Pflegeversicherung bei dem Krankenersicherungsunternehmen abgeschlossen, bei dem der Versicherte auch gegen die allgemeinen Krankenhausleistungen versichert ist.

So muss jemand der eine Krankenversicherung abschließt, bei diesen Unternehmen auch eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Mitglieder der Gesetzlichen Kranversicherung sind alle pflegepflichtversichert.
Mitglieder, welche in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, können das Pflegefallrisiko bei ihrer gesetzlichen als auch bei einer privaten Krankenversicherung abdecken.
Genau wie bei der privaten Krankenversicherung werden auch die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, nach dem Eintrittsalter kalkuliert.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:

Pflegebedürftigkeit
Pflegepflichtversicherung
Pflegezusatzversicherung
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Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RFB)
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