Rückversicherung - Der Begriff Rückversicherung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Rückversicherung

Eine Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherer. Mit der Rückversicherung überträgt der Erstversicherer einen vertraglich festgelegten Teil seines aus jedem Versicherungsverhältnis zu übernehmenden Risikos an einen anderen Versicherer (Rückversicherer) und zahlt dafür Beiträge.
Einen Risikoausgleich verschafft sich der Rückversicherer, indem der die Überrisiken von mehreren Erstversicherern übernimmt. Damit schützt sich der Erstversicherer vor Gefahren, welche durch sehr hohe Einzelrisiken oder nicht voraus berechenbare Vermögensverluste entstehen können.
Der Erstversicherer kann sich aber auch gegen Wagnisse versichern, die auf Grund ihrer Höhe oder ihrer Gefährlichkeit, sonst seine wirtschaftliche Kraft übersteigen.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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