Leistungsabrechnung
Weist der Versicherungsnehmer den Versicherungsgeber die durch einen Versicherungsfall entstandenen Aufwendungen nach, so erbringt der Versicherer die tariflichen Leistungen. Die Nachweise für solche Aufwendungen sind durch Belege zu erbringen, die folgende Bestandteile enthalten müssen:
- den Namen der behandelnden Person, Angaben zu der angewendeten Gebührenordnung, die genaue Bezeichnung der behandelten Krankheiten, die jeweiligen Gebührensätze und Steigerungssätze sowie das Datum der Erbringung der Leistung.
Für die Erstattung der Aufwendun-gen müssen die Originalbelege eingereicht werden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4050,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: