Was man über die BKK Krankenkasse wissen sollte. Hier erhält man einen Überblick über die BKK Krankenkasse und kann einen Leistungsvergleich der Betriebskrankenkassen durchführen.
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Die wichtigsten Informationen zur BKK Krankenkasse

Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkasse und zählt zu der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und werden durch Selbstverwaltungsorgane verwaltet.

Gedacht war die Betriebskrankenkasse ursprünglich für einzelne Betriebe oder Konzerne als Krankenversicherungsträger. Sie traten für die Beschäftigten des Betriebes ein. Im Jahre 1996 wurde das allgemeine Wahlrecht eingeführt, bei dem die Arbeiter aus der allgemeinen Ortskrankenkasse, bei der die Arbeiter bis dahin versichert waren, in die Betriebskrankenkassen wechseln konnten.

Angestellte konnten bereits vorher schon zwischen einer Ersatzkasse oder einer Betriebskrankenkasse wählen.
Ein Betrieb mit mehr als hundert versicherungspflichtigen Mitarbeitern, hat bereits die Möglichkeit, eine eigene BKK Krankenkasse zu gründen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass sich die Mehrheit für die Errichtung entscheiden muss.
Die Zahl der Betriebskrankenkassen lag im Jahre 2006 bei 199, 144 öffneten sich für die Allgemeinheit.
Ein gutes Jahr später, im April 2007, lag die Zahl der Betriebskrankenkassen noch bei 188. Die Zahl der Versicherten bei den Betriebskrankenkassen liegt bei vierzehn Millionen. Die Anzahl der Versicherungen variiert durch freiwillige Zusammenschlüsse kleinerer Krankenkassen zu einer größeren.

Die Kündigung der Krankenkasse bei einem Krankenkassenwechsel muss zum Ende des übernächsten Kalendermonates erfolgen. So kann die Kündigungsfrist zwischen acht und zwölf Wochen liegen und die Mindestdauer der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beträgt mindestens achtzehn Monate.

Erhöht die BKK Krankenkasse die Beiträge, ganz gleich ob Betriebskrankenkasse oder Ersatzkasse, besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherten.
Als Ursache für die Kostenentwicklung innerhalb des Gesundheitswesens sind der medizinische Fortschritt und der ansteigende Arzneimittel Konsum zu nennen. Auch die Inanspruchnahme der Gesundheitsleistungen und die wachsende Beschäftigtenzahl führen zu steigenden Krankenkassenbeiträgen.

In den siebziger Jahren lagen die Krankenkassenbeiträge noch bei 11 Prozent, heute liegen die Kassenbeiträge einheitlich für alle Kassen bei 14,9 Prozent. Dabei ist die Tendenz steigend, bzw. wird der Beitrag zur BKK Krankenkasse durch Zusatzbeiträge erhöht.

Die Leistungen der GKV können sich seit 2009 spürbar unterscheiden. Auch variieren die möglichen Zusatzbeiträge und Sparmöglichkeiten der angebotenen Kassen Tarife.
Aus diesem Grund können Sie mit dem Vergleichsrechner zur GKV
alle aktuellen Zusatzbeiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen.

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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. über eine Zahnzusatzversicherung oder Krankentagegeldversicherung.