Was man über die Leistungen GKV wissen sollte. Hier erhält man einen Überblick über die Leistungen der GKV und den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse.
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Die Leistungen der GKV im Überblick

Der Gesamtumfang aller GKV Leistungen welche durch die Gesetzliche Krankenkasse erbracht werden, werden unter dem Begriff Leistungskatalog zusammengefasst.

Im Sozialgesetzbuch ist der Leistungskatalog nur als Rahmenrecht vorgegeben. So hat der Versicherte laut Gesetz einen Anspruch auf Krankenbehandlung. Hierzu zählen unter anderem die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung sowie die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die Krankenhausbehandlung.

Weiterhin ist geregelt dass diese GKV Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das bedeutet dass sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Die Aufgabe der Konkretisierung liegt in den Händen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hierzu werden in verschiedenen Leistungsbereichen Richtlinien erlassen, diese sind für die beteiligten Krankenkassen, Leistungserbringer sowie für die Versicherten bindend.

Die Leistungen der GKV werden nach dem Sachleistungsprizip gewährt. Unter dem Sachleistungsprinzip versteht man das Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet dass die Versicherten im Krankheitsfall die erforderlichen medizinischen Gesundheitsleistungen erhalten, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. So werden durch das Sachleistungsprinzip die Krankenkassen verpflichtet, eine ausreichende, zweckmäßige und zugleich wirtschaftliche Versorgung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts sicherzustellen.

Damit im Krankheitsfall die erforderlichen GKV Leistungen erbracht werden können, schließen die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern wie zum Beispiel: Vertrags(zahn)ärzte, Krankenhäuser und Apotheken bzw. deren Verbänden. Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip bedürfen einer gesetzlichen Erlaubnis.

Teilweise wird gegen das Sachleistungsprinzip eingewandt, das es zu einer vermehrten Inanspruchnahme von Leistungen führe, da für die Versicherten keine Transparenz hinsichtlich der Preise und Kosten bestehe. Die Versicherten können seit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes Auskunft über in Anspruch genommene Leistungen und Kosten verlangen.

Weiterhin wurde durch das GKV- Modernisierungsgesetz eine so genannte Patientenquittung eingeführt. Dadurch sollen Versicherte praktikabler und mit vertretbarem Kostenaufwand informiert werden.

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