Was man über die Krankenkassenbeiträge wissen sollte. Hier erhält man einen Überblick über die Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen.
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Krankenkassenbeiträge 2016 der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

In Deutschland gibt es im Jahr 2015 etwa 124 Krankenkassen, dazu zählen die Gesetzlichen Krankenkassen, die Betriebs- und die Innungskrankenkassen.

Die Leistungen der Krankenkassen sind aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben teils sehr unterschiedlich, die Beiträge dagegen differieren nur bei den Zusatzbeiträgen. Die Krankenkassenbeiträge sind seit Anfang 2015 auf 14,6 % vom Bruttolohn festgesetzt worden. Dazu erherben die Krankenkassen Zusatzbeiträge, die im Durchschnitt für 2016 bei 1,1% lagen.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird prozentual vom Einkommen errechnet. Ein Vorteil ist dies natürlich, wenn der Versicherungsnehmer ein geringes Einkommen erzielt. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten zur Krankenversicherung. Nichterwerbstätige Familienmitglieder sind bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen beitragsfrei mit versichert.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es eine Befreiung von den Zuzahlungen. Eine einzige Ausnahme gibt es hier im Bereich der Fahrtkosten; hier muss ebenfalls eine Zuzahlung geleistet werden.
Ein so genanntes Bonussystem für gesetzlich versicherte Mitglieder bieten mittlerweile etliche Krankenkassen an. Betreibt das Mitglied aktive Vorsorge und nimmt an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teil, erhält das Mitglied einen finanziellen Bonus und kann seine Krankenkassenbeiträge dadurch senken. Wie dies aussieht, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehalten. Die eine Krankenkasse befreit das Mitglied teilweise von Zuzahlungen oder ermäßigt die Krankenkassenbeiträge.

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählen Kontrolluntersuchungen, die der Erkennung und Verhütung von Krankheiten dienen, auch Standardimpfungen zählen dazu.
Die Behandlung nach Unfällen oder Therapien nach schweren Krankheiten zählen zu den „normalen“ Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Hausarzt, wenn er mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammen arbeitet, ist durch das Mitglied frei wählbar, doch fällt die Zahlung der Praxisgebühr an. Diese wurde aber wieder abgeschafft. Möchte der Versicherte einen anderen Arzt aufsuchen, benötigt er eine Überweisung von seinem Arzt.

Einige gesetzliche Krankenkassen haben höhere Zusatzbeiträge zu den Krankenkassenbeiträgen als andere. Finden Sie mit einem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen die günstigste und leistungsstärkste GKV.

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Unser Tipp: die eingesparten Krankenkassenbeiträge in eine private Zahnzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.