Was man zur Kinder Krankenversicherung wissen sollte. Hier erhält man einen Überblick über die Kinder Krankenversicherung und Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Kinder Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

Der Versicherungsschutz von Familienangehörigen (Kinder) der Mitglieder einer Krankenkasse ist in der gesetzlichen Krankenversicherung als eigene Versicherungsform ausgestaltet.

Die Familienangehörigen, also auch Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen als Folge des Solidaritätsprinzips beitragsfrei mitversichert. Allerdings müssen sie zum Beispiel  ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. An die Schutzbedürftigkeit knüpfen weitere Voraussetzungen an.

Das bedeutet, das Familienangehörige bzw. Kinder mit ihren monatlichen Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten dürfen. Weiterhin dürfen sie keine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, nicht versicherungsfrei bzw. von der Versicherungspflicht befreit sein.

Auch geht eine Pflicht- oder freiwillige Krankenversicherung einer Familienversicherung vor. Eine Familienversicherung inklusive Kinder Krankenversicherung ist ausgeschlossen wenn ein Elternteil nicht in der GKV versichert ist und sein Bruttoeinkommen eine bestimmte Grenze sowie das Einkommen des GKV Versicherten überschreitet.

Für die Kinder Krankenversicherung gelten bestimmte Altersgrenzen, welche unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden können. Auch können Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden.

Es werden voraussichtlich einige Krankenkassen neue Zusatzbeiträge verlangen, weshalb Kassenmitglieder ein Sonderkündigungsrecht haben. Machen Sie deshalb von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und finden mit einem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen die günstigste und leistungsstärkste GKV.

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Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.