Inlays - Der Begriff Inlays im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Inlays

Mit Inlays werden hochwertige Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik bezeichnet. Ganz unabhängig vom verwendeten Material erfordern Inlays ein Höchstmaß an Präzision, zahntechnischer Fertigkeiten und zahnärztlichen Können.
Diese Arbeit und das dazu verwendete Material wirken sich auf Haltbarkeit, Sicherheit, Funktion und Ästhetik positiv aus. Ein Inlay wird für jeden Patienten ganz individuell angefertigt und erfordert deshalb zahlreiche Behandlungsschritte. In der Privaten Krankenversicherung werden die Kosten für Inlays, je nach Versicherungsanbieter und Tarif komplett oder bis zu 50% übernommen.
Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif können Inlays auch als Zahnbehandlung und damit bis zu 100% erstattet werden. Sollen Amalgamfüllungen (zum Beispiel wegen allergischer Reaktion) durch Inlays ersetzt werden, so muss die medizinische Notwendigkeit durch einen so genannten Epikutan Test nachgewiesen werden.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

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Haushaltshilfe
Heilfürsorge
Heilmittel
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Hilfsmittel
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