Laufzeit von Verträgen - Der Begriff Laufzeit von Verträgen im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Laufzeit von Verträgen

Die Zeitspanne in der ein Versicherungsvertrag gültig ist, wird als Laufzeit bezeichnet. Die Laufzeiten von Verträgen sollten den individuellen Versicherungsbedarf angepasst werden.
So werden zum Beispiel in der privaten Krankenversicherung Verträge nach Tarifen mit einer laufenden Beitragszahlung in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften gibt es allerdings oft auch eine Mindestlaufzeit.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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