Kündigungsrücknahme - Der Begriff Kündigungsrücknahme im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon H - O >> Kündigungsrücknahme

Kündigung und Kündigungsrücknahme bei der privaten Krankenversicherung

Will ein Versicherungsnehmer seine Kündigung bei der Privaten Krankenversicherung wieder rückgängig machen, so kann er einen Antrag auf Kündigungsrücknahme stellen. Allerdings muss dem Versicherer dieser Antrag noch vor dem Zeitpunkt zugehen, zu dem die Kündigung wirksam wird.
Ist dieser Zeitpunkt vorbei, so kann der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Wiederinkraftsetzung stellen, wenn der Wunsch für eine Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses besteht. Der Kündigungsrücknahmeantrag muss nicht den ganzen Vertrag umfassen, so ist es auch möglich dass sich dieser Antrag auf einzelne Vertragsteile beschränkt.

In diesem Kündigungsrücknahmeantrag ist vom Versicherungsnehmer eine Erklärung zu den Gesundheitsfragen abzugeben. Weiterhin wird keine Bindefrist die, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht vereinbart. Bei der Kündigungsrücknahme sind die gleichen Rechtsformen gültig wie für den normalen Versicherungsantrag. Das bedeutet, das gekündigte Versicherungsverhältnis hat erst wieder Wirkung, wenn der Versicherer den Antrag auf Kündigungsrücknahme angenommen hat. Der Versicherer kann im Rahmen der Vertragsfreiheit entscheiden, ob er den Antrag annimmt oder ablehnt.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

Haushaltsbegleitgesetz 1984
Haushaltshilfe
Heilfürsorge
Heilmittel
Heilpraktiker
Hilfsmittel
Honorarvereinbarung
Hundertprozentgrenze Beihilfe
Höchstaufnahmealter
Impfungen
Inlays
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Kapitaldeckungsverfahren
Karenzzeit
Kassenärztliche Vereinigung
Kindernachversicherung
Kopfschaden
Krankengeld
Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung
Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Kuren GKV
Kuren PKV
Kündigung bei der GKV
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Kündigung durch den Versicherer
Kündigungsrücknahme
Künstler
Kölner Systematik
Landwirte
Laufzeit von Verträgen
Leistungen Krankentagegeld bei Mutterschaft
Leistungsabrechnung
Leistungsanpassung
Leistungsausschluss
Leistungsquote
Mahnverfahren
Materieller Versicherungsbeginn
Mitversicherung nach Eheschließung
Mitversicherung von Neugeborenen
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsurlaub
Mutterschutzfristen
Nachmeldepflicht
Negativliste für Hilfsmittel
Negativliste Arzneimittel
Nettoverzinsung
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ordentliche Kündigung
Organisation der PKV
Ortskrankenkassen (AOK)