Das Kapitaldeckungsverfahren bei Krankenversicherungen. Der Begriff Kapitaldeckungsverfahren im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Das Kapitaldeckungsverfahren bei Krankenversicherungen

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Finanzierungsform der Assekuranz. Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der Privaten Krankenversicherung der Beitrag kalkuliert, denn es ist eine Möglichkeit für die Finanzierung von Sozialleistungen. Für jeden Versicherungsnehmer werden beim Kapitaldeckungsverfahren die späteren fälligen Leistungen vom jeweiligen Versicherungsunternehmen durch die Bildung von Rücklagen angespart.
Die Rücklagen entstehen aus den Beiträgen der Versicherten und die darauf anfallenden Zinsen. Somit bringt jede Generation die Mittel für den Versicherungsschutz selbst auf.
Durch ein entsprechendes Deckungskapital werden die laufenden sowie die zukünftigen Ansprüche gesichert. Durch das Kapitaldeckungsverfahren wird die Individualversicherung gegenüber demographischen Einflüssen unempfindlich.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

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Hilfsmittel
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