Kuren bei der PKV - Der Begriff Kuren bei der PKV im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung erklärt.
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Kuren bei der PKV

Die Privaten Krankenkassen schließen in der Regel Kosten für eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort vom Versicherungsschutz aus. Jedoch werden von einigen Versicherungsgesellschaften ambulante Behandlungen, wie zum Beispiel Arzt, physikalische Leistungen, Arzneien oder auch Kurtaxe, je nach Tarif getragen.
Eine stationäre Reha ist mitversichert. Weiterhin besteht die Möglichkeit bei einigen Privaten Krankenversicherungen einen Kurzusatztarif abzuschließen, welcher zur Deckung der Unterkunftskosten dient, andere Gesellschaften wiederum erstatten einen Kurzuschuss.

Wenn Grundvoraussetzungen erfüllt sind, so ist es auch möglich dass für Privat Krankenversicherte die BfA bzw. die LVA als Leistungsträger die Kosten übernimmt. Hierfür sollte aber immer ein Antrag gestellt werden, auch wenn zurzeit keine Mitgliedschaft besteht aber einmal bestanden hat. Laut § 4 Abs. 5MB /KK und Abs. 9 MB / KT wird die Tbc- Erkrankung im vertraglichen Umfang bei einer stationären Behandlung in Tbc- Heilstätten und Sanatorien geleistet.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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