Krankentagegeldversicherung - Der Begriff Krankentagegeldversicherung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Krankentagegeldversicherung

Mit der Krankentagegeld- oder Verdienstausfallversicherung steht dem Versicherten nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglich vereinbarter Höhe zu. Die Krankentagegeldversicherung schützt somit vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitnehmer können in der Regel ein Tagegeld bis zu einer Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern, auch ist das Aufstocken anderweitiger Krankengeld- bzw. Krankentagegeldansprüche bis zu 100% des Nettoeinkommens möglich.
Selbstständige erhalten keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, somit setzt die Zahlung, der Krankentagegeldleistungen früher als bei Arbeitnehmern ein. In allen Fällen spielt es keine Rolle, ob der Patient zu Hause oder im Krankenhaus behandelt wird.

Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung sowie steuer- und sozialabgabefrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns angezeigt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, können in der Zusatzversicherung zusätzlich durch 15 Euro die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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