Welche Regelungen für Kuren bei der GKV gelten. Der Begriff Kuren bei der GKV im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Kuren bei der GKV

Stellt ein Arzt die nötige Anweisung aus, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Kur unbegrenzt. Die Notwendigkeit für eine Kur wird meist durch den Medizinischen Dienst geprüft. Wobei auch hier genau wie auch bei stationären Behandlungen eine Zuzahlung vorgesehen ist.
Der Zeitraum für die Zahlung ist nicht begrenzt, sondern ist für den gesamten Zeitraum des Kuraufenthaltes gültig. Ist ein Kuraufenthalt aus ärztlicher Sicht nicht nötig, so wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur eine Unterstützung bewilligt. Die restlichen Kosten hat der Patient selbst zu tragen. Die Gesetzlichen Krankassen gewähren in der Regel nur alle vier Jahre eine Kur.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

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Hilfsmittel
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Krankentagegeldversicherung
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Krankheitskostenzusatzversicherung
Kur- und Sanatoriumsbehandlung
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